Das BAG ist in folgenden Rechtsgebieten für Verstöße von gebietsfremden Betroffenen zuständig:
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Personenbeförderungsgesetz
- Fahrpersonalgesetz
- Gefahrguttransportrecht
- Abfalltransportrecht
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Das BAG ist in folgenden Rechtsgebieten für Verstöße von gebietsansässigen Betroffenen zuständig:
- Güterkraftverkehrsgesetz
- Bundesstatistikgesetz
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Die Feststellungen werden an die entsprechenden Länderbehörden weitergeleitet, wenn das BAG nicht die zuständige Bußgeldbehörde ist.
Bei eigener Zuständigkeit bearbeitet das BAG Kontrollberichte des Straßenkontrolldienstes und der Polizei sowie Mitteilung anderer Behörden abschließend. Sofern erforderlich, werden ergänzende Ermittlungen durchgeführt. Die Betroffenen können sich zu den Beschuldigungen äußern. Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid.
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen oder das Verfahren eingestellt. Gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Für ein gerichtliches Verfahren ist das Amtsgericht Köln zuständig.