Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG):
Werden bei einer Betriebskontrolle Maut Verstöße gegen das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) festgestellt, werden diese Vergehen auch im Rahmen der Betriebskontrolle geahndet. Die Ahndung kann dabei alle am Transportgeschehen Beteiligten betreffen (z.B. Unternehmer/in, Fahrer/in oder Disponent/in). Die Bußgeldhöhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog des Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Es können Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000,00 Euro je Tat verhängt werden.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
Feststellungen aus den Betriebskontrollen Güterkraftverkehr werden vom Betriebskontrolldienst in Ordnungswidrigkeitenverfahren weiterbearbeitet. Das Bundesamt erlässt Bußgeld- bzw. Einziehungsbescheide gegen Auftraggeber sowie gebietsfremde (ausländische) Beförderer, gegen Letztere insbesondere wegen Verstößen gegen die Kabotagevorschriften.
Festgestellte Verstöße gebietsansässiger (inländischer) Beförderer werden an die zuständigen Verkehrsbehörden der Bundesländer zur weiteren Verfolgung abgegeben.