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Gemeinschaftslizenzen

Gemeinschaftslizenzen gelten für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU-/EWR-Staaten.

EU-Flagge

Für welchen Geltungsbereich brauche ich die Gemeinschaftslizenz?

Die Gemeinschaftslizenz gilt für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen allen EU-/EWR-Staaten.
EWR-Staaten: alle EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island

Mit dem Vereinigten Königreich gibt es ein Handelsabkommen mit der EU, welches u. a. die Nutzung der Gemeinschaftslizenz bzw. britischen Lizenz und der Möglichkeiten zur Kabotage regelt.

Gemäß dem "Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße" gilt die Gemeinschaftslizenz auch

• für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr zwischen den EU-Staaten und der Schweiz
• für die Berechtigung zur zeitweiligen Kabotage in den EU-/EWR-Staaten.

Für deutsche Transportunternehmen gilt die Gemeinschaftslizenz als Erlaubnis nach § 3 GüKG mit den Bedingungen gemäß § 5 GüKG.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Güterkraftverkehrsgesetz und in der VO (EG) 1072/2009.


Wo erhalte ich die Gemeinschaftslizenz?

Sie beantragen die Gemeinschaftslizenz bei den unteren, mittel- und oberen Verkehrsbehörden. Das sind die Straßenverkehrsämter oder die Landratsämter.
Zur Berufszugangsverordnung informieren Sie sich bitte in den Ausführungen unter Unternehmensgründung.

Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ Güterverkehr.

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