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Konzessionsabgabe

Konzessionsabgabe für das Betreiben von Autobahnnebenbetrieben

Private Unternehmen können Nebenbetriebe an Bundesautobahnen errichten

Konzessionsabgabe

Private Unternehmen können Nebenbetriebe an Bundesautobahnen errichten und betreiben wie

  • Tankstellen
  • Raststätten
  • Hotels

Als Gegenleistung für das Betriebsrecht ist seit dem 1. Juli 1997 eine Abgabe an den Bund zu zahlen. Die Höhe orientiert sich am wirtschaftlichen Vorteil der Nebenbetriebe.

Das vollständige Verfahren zur Abgabenentrichtung regelt die Verordnung über Höhe und Erhebung der Konzessionsabgabe für das Betreiben eines Nebenbetriebs an der Bundesautobahn (BAB-KAbgV).

Zurzeit sind insgesamt neun Konzessionsinhaber:innen abgabepflichtig. Die Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG mit ihrer Tochtergesellschaft Ostdeutsche Autobahntankstellengesellschaft mbH verfügt allein über knapp 800 Betriebe.

Des Weiteren gibt es bundesweit etwa 30 Gestattungsbetriebe. Es handelt sich dabei um Tankstellen an Straßen mit Aufstufung (Widmung) zu Bundesautobahnen. Durch Sondernutzungserlaubnisse wurde diesen Tankstellen der Betrieb an den Autobahnen gestattet. Die Betreiber zahlen eine um 25 % ermäßigte Konzessionsabgabe. Dem Bund dürfen dabei keine Kosten für das Errichten und Unterhalten einer Verkehrsanlage an diesem Nebenbetrieb entstehen. Der Bund erzielte im Jahr 2019 Einnahmen aus der Konzessionsabgabe in Höhe von 15,2 Mio. Euro. Coronabedingt betrugen sie im Jahr 2020 nur 11,6 Mio. Euro. Das BALM ist für das Festsetzungs- und Erhebungsverfahren der Konzessionsabgabe zuständig. Es überprüft die gemeldeten und entrichteten Abgaben der Konzessionär:innen. Sie wurden als Selbstveranlagung angegeben.

Rechtsgrundlagen für die Prüfung sind §§ 3 und 5 BAB-KAbgV. Konzessionsinhaber:innen und Dritte sind verpflichtet, auf Verlangen ihre Bücher und Aufzeichnungen dem BALM vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. Bei Abweichungen von den Meldungen wird die Konzessionsabgabe vom BALM durch Bescheid festgesetzt. Sie wird dann nacherhoben oder rückerstattet.

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