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Grenzüberschreitender Personenverkehr

Genehmigungen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Personenverkehr sind gültig für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart für mindestens zehn Personen - einschließlich Fahrer- zugelassen sind.

Reisebusbranche

Im internationalen, gewerblichen Personenverkehr gibt es Genehmigungen für den Linienverkehr und den Gelegenheitsverkehr. Zusätzlich wird unterschieden zwischen Verkehren innerhalb der EU und aus der EU heraus (Drittstaatenverkehre). Bitte beachten Sie, dass für Personenverkehrsleistungen in der Bundesrepublik Deutschland eine Umsatzsteuer zu entrichten ist. Weiteres entnehmen Sie aus dem Umsatzsteuer-Merkblatt in deutscher sowie in englischer Sprache.

Um den zuständigen Ansprechpartner sowie weiterführende Informationen zu erhalten, wo Sie wie und wann eine Genehmigung beantragen können, beantworten Sie bitte folgende Fragen:

Handelt es sich bei dem zu beantragenden Verkehr um einen Linienverkehr oder einen Gelegenheitsverkehr?

Mustersammlung

Als Service finden Sie eine Sammlung der allgemeingültigen Muster in der jeweiligen nationalen Ausführung.

Wir bitten Sie zu beachten, dass nicht alle Staaten Muster aller Dokumente zur Verfügung gestellt haben.
Daher kann für diese Sammlung keine Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden.
Die Sammlung entspricht nicht offiziell den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 361/2014, stellt aber wegen der
Ähnlichkeit zu den früheren Dokumenten nach der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 eine gute Orientierungshilfe dar.

Unter Amtsblatt finden Sie die Dokumente in von der EU vorgeschriebener amtlicher Form und Inhalt.

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