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Das Projekt "Weigh in Motion"

Automatisierte Verwiegungen mittels Achslastmessstellen

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) prüft im Rahmen von Straßenkontrollen u.a. die Einhaltung der Rechtsvorschriften über die zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte. Durch diese Kontrollen leistet das BALM einen wichtigen Beitrag, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen sowie die Wettbewerbsgerechtigkeit zwischen den Marktteilnehmern im Güterkraftverkehr zu wahren.

Lastkraftwagen auf Autobahn

Durchführung von Messungen

Um Verwiegungen effizient durchzuführen, wird von der u.a. für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Erhaltung von Bundesautobahnen zuständigen Autobahn GmbH des Bundes ein Netz von Einrichtungen zur Verwiegung von Fahrzeugen während der Fahrt (WIM – Weigh In Motion) aufgebaut und betrieben. Die Planung und Umsetzung dieser WIM-Anlagen auf Bundesautobahnen erfolgt in Kooperation mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie dem BALM.

Kernelement des Systems sind in die Fahrbahn der Autobahn eingebetteten Wiegebalken, welche die Verwiegung von Fahrzeugen während der Überfahrt im freien Verkehrsfluss ermöglichen. Innerhalb der Bedienanwendung werden den Kontrollbeschäftigen die Messergebnisse der Verwiegung dargestellt.


Vorgehensweise bei Messüberschreitungen

Als überladen angezeigte Fahrzeuge werden von den Kontrollbeschäftigten des BALM auf einem nachfolgenden Kontrollplatz zielgerichtet ausgeleitet und mit geeichter Wägetechnik (beispielsweise Radlastwaagen) nachverwogen. Die Nachverwiegung ist notwendig, da das WIM-System lediglich ein Instrument zur Vorselektion darstellt.


Wird der Verdacht hinsichtlich einer Überschreitung der zulässigen Gewichtsgrenzen im Zuge der Nachverwiegung bestätigt, erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens – abhängig von der Höhe des Gewichtsverstoßes. Unter bestimmten Voraussetzungen kann darüber hinaus die Weiterfahrt untersagt werden, bis die Überladung beseitigt ist.

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