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EETS-Gebiet BFStrMG

Teil A des EETS-Registers

Das BALM informiert in diesem Register zum EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

EETS-Gebiet

Kontakt

Bei Fragen zum europäischen elektronischen Mautdienst wenden Sie sich bitte an:

E-Mail-AdresseEEMD@balm.bund.de

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Alle beschreibenden Informationen sind im Dokument „Informationen zum EETS-Gebiet BFStrMG“ zusammengefasst.

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Regelnde Bestandteile sind in der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung (GVV), der EEMD-Zulassungsverordnung (EEMD-ZV), den Schnittstellenspezifikationen und Dokumenten zu den Schnittstellen zusammengefasst.

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Die GVV umfasst:

  • die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG
  • die Hinweise zum Vergütungsmodell

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Die EEMD-ZV umfasst unter anderem:

  • die Prüfvereinbarung, welche die Durchführung des Zulassungsverfahrens regelt
  • Dokument A - Verfahrensbeschreibung Gebrauchstauglichkeitsprüfung
  • Dokument B - die Empfehlungen zur Dokumentation, die dem EETS-Anbieter dazu dienen, dem Mauterheber die Einhaltung der für das BFStrMG geltenden Gebietsvorgaben basierend auf den vom EETS-Anbieter bereitgestellten Dokumenten nachzuweisen und das Prüfkonzept Gebrauchstauglichkeitsprüfung inklusive Prüfkataloge (Anhang B)
  • die Entgeltordnung, welche die vom EETS-Anbieter zu entrichtenden Gebühren regelt
  • die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter
  • den Zulassungsvertrag, der nach Abschluss des Zulassungsverfahrens geschlossen wird

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Schnittstellenspezifikationen und Dokumente zu den Schnittstellen

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DSRC-Schnittstelle

  • „SST 301 - DSRC-Schnittstelle zwischen einem Bordgerät und der straßenseitigen Ausrüstung (Road Side Equipment – RSE) im Mautgebiet BFStrMG“ – Version 2.2 (auf Basis ISO 12813:2015) vom 09.06.2022 und Version 3.1 (auf Basis ISO 12813:2019) vom 09.06.2022.

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    Hinweis: Die produktive Nutzung des neuen Standards ist auf den Kontrolleinrichtungen seit März 2022 möglich. Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/520 wird die Version 2.2 noch für weitere zwei Jahre parallel zur neuen Version unterstützt (d.h. bis März 2024).

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Schnittstellen zum EETS-Anbieter

  • „SST 001 – Sperrliste“ – Version 4.2 vom 02.12.2019
  • „SST 002 – Nutzerlisten“ – Version 4.7 vom 01.03.2023
  • „SST 003 – Mautbasisdaten“ – Version 3.1 vom 16.08.2022
  • „SST 004 – Trustobjects“ – Version 4.7 vom 19.01.2021
    wird erst nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung übermittelt, die auch per E-Mail angefordert werden kann.
  • „SST 006 – Abschnittsbezogene Erhebungsdaten“ – Version 4.3.2 vom 02.08.2022
  • „SST 007 – Mautbuchungsnachweise“ – Version 4.4 vom 02.12.2019
  • „SST 008 – Tagesbericht“ – Version 4.4 vom 02.12.2019
  • „SST 013 – Überwachungsreports“ – Version 1.0 vom 20.08.2014
  • „SST 016 – Technischer Zustand eines Bordgerätes (EETS)“ – Version 1.3.0 vom 21.04.2017

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MED Schnittstellen zum EETS-Anbieter

  • „SST 005 – Fahrspurdaten“ - Version 1.2 vom 12.08.2022

    • Anlage 1: Fehlerbilder Datenkorrektur - Version 1.02 vom 07.12.2020
    • Anlage 2: Ortungsqualitätsanforderungen - Version 1.21 vom 22.06.2023
  • „SST 007R – Mautbuchungsnachweise“ – Version 1.2 vom 15.08.2022

    • Anlage 1: Lückenschluss und Fahrtbeendigung – Version 1.0 vom 10.06.2022
  • „SST 009 – Information zu Auffälligkeiten bei Bordgeräten“ – Version 1.0 vom 27.04.2021
  • „SST 017 – Gutzuschreibende EETS-Fahrten“ – Version 1.4 vom 29.07.2022
  • „SST 018 – Bewertete Gutschriften“ – Version 1.3 vom 11.03.2022
  • „SST 019 – EETS-Anbieter Gutschriften“ – Version 1.4 vom 29.07.2022

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Dokumente zu den Schnittstellen

  • „XSD-Dateien“ – Version 4.7 vom 23.06.2020
  • „XSD-Dateien SST 004“ - Version 4.7 vom 19.01.2021
  • Das Dokument „Übergreifende Aspekte“ – Version 4.5 vom 15.10.2020 enthält übergeordnete Aspekte zu den Schnittstellen (u.a. Randbedingungen für Web-Service-Schnittstellen, Lieferverfahren über Web-Services).
  • Das Dokument „Übergreifende Aspekte MED“ – Version 1.3 vom 16.02.2022 enthält übergeordnete Aspekte zu den MED Schnittstellen (u.a. Randbedingungen für Web-Service-Schnittstellen, Lieferverfahren über Web-Services).
  • Das „Rahmendokument EETS-Schnittstellen“ – Version 10.0 vom 22.06.2023

    Das „Rahmendokument EETS-Schnittstellen“ ist ein übergeordnetes Dokument über alle Spezifikationsdokumente der Schnittstellen zwischen einem EETS-Anbieter und dem Mauterheber. Es beinhaltet einen Überblick über die verschiedenen Schnittstellenspezifikationen und ihre jeweilige Versionshistorie, in der die wesentlichen Änderungen zwischen den Versionen dargestellt werden. Weiterhin werden in dem Dokument zulässige Kombinationen der einzelnen Schnittstellenversionen beschrieben und daraus „EETS-Schnittstellen Gesamtversionen“ gebildet, die vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers unterstützt werden. Zu den einzelnen „EETS-Schnittstellen Gesamtversionen“ wird im Rahmendokument EETS-Schnittstellen festgelegt, zu welchen Zeitpunkten ihre jeweilige Gültigkeit beginnt und in welchen Zeiträumen sie vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers unterstützt werden.“

  • „Glossar“ – Version 2.2.1 vom 18.12.2012 – Glossar zu den Schnittstellen

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