Alle beschreibenden Informationen sind im Dokument „Informationen zum EETS-Gebiet BFStrMG“ zusammengefasst.
Regelnde Bestandteile sind in der EEMD-Gebietsvorgabenverordnung (GVV), der EEMD-Zulassungsverordnung (EEMD-ZV), den Schnittstellenspezifikationen und Dokumenten zu den Schnittstellen zusammengefasst.
Die GVV umfasst:
- die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG
- die Hinweise zum Vergütungsmodell
Die EEMD-ZV umfasst unter anderem:
- die Prüfvereinbarung, welche die Durchführung des Zulassungsverfahrens regelt
- Dokument A - Verfahrensbeschreibung Gebrauchstauglichkeitsprüfung
- Dokument B - die Empfehlungen zur Dokumentation, die dem EETS-Anbieter dazu dienen, dem Mauterheber die Einhaltung der für das BFStrMG geltenden Gebietsvorgaben basierend auf den vom EETS-Anbieter bereitgestellten Dokumenten nachzuweisen und das Prüfkonzept Gebrauchstauglichkeitsprüfung inklusive Prüfkataloge (Anhang B)
- die Entgeltordnung, welche die vom EETS-Anbieter zu entrichtenden Gebühren regelt
- die Qualitätsparameter für EETS-Anbieter
- den Zulassungsvertrag, der nach Abschluss des Zulassungsverfahrens geschlossen wird
Schnittstellenspezifikationen und Dokumente zu den Schnittstellen
DSRC-Schnittstelle
Schnittstellen zum EETS-Anbieter
MED Schnittstellen zum EETS-Anbieter
Dokumente zu den Schnittstellen
- „XSD-Dateien“ – Version 4.7 vom 23.06.2020
- „XSD-Dateien SST 004“ - Version 4.7 vom 19.01.2021
- Das Dokument „Übergreifende Aspekte“ – Version 4.5 vom 15.10.2020 enthält übergeordnete Aspekte zu den Schnittstellen (u.a. Randbedingungen für Web-Service-Schnittstellen, Lieferverfahren über Web-Services).
- Das Dokument „Übergreifende Aspekte MED“ – Version 1.3 vom 16.02.2022 enthält übergeordnete Aspekte zu den MED Schnittstellen (u.a. Randbedingungen für Web-Service-Schnittstellen, Lieferverfahren über Web-Services).
Das „Rahmendokument EETS-Schnittstellen“ – Version 10.2 vom 26.03.2024
Das „Rahmendokument EETS-Schnittstellen“ ist ein übergeordnetes Dokument über alle Spezifikationsdokumente der Schnittstellen zwischen einem EETS-Anbieter und dem Mauterheber. Es beinhaltet einen Überblick über die verschiedenen Schnittstellenspezifikationen und ihre jeweilige Versionshistorie, in der die wesentlichen Änderungen zwischen den Versionen dargestellt werden. Weiterhin werden in dem Dokument zulässige Kombinationen der einzelnen Schnittstellenversionen beschrieben und daraus „EETS-Schnittstellen Gesamtversionen“ gebildet, die vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers unterstützt werden. Zu den einzelnen „EETS-Schnittstellen Gesamtversionen“ wird im Rahmendokument EETS-Schnittstellen festgelegt, zu welchen Zeitpunkten ihre jeweilige Gültigkeit beginnt und in welchen Zeiträumen sie vom EETS-Teilsystem des Mauterhebers unterstützt werden.“
- „Glossar“ – Version 2.2.1 vom 18.12.2012 – Glossar zu den Schnittstellen
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