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Informationen zum EETS

Der europäische elektronische Mautdienst (EEMD oder im Englischen EETS für European Electronic Toll Service) hat zum Ziel, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen.

EU-Flagge

Kontakt

Bei Fragen zum europäischen elektronischen Mautdienst wenden Sie sich bitte an:

E-Mail-AdresseEEMD@balm.bund.de

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Der EETS ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit interoperabel sind.

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Auf der Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union stellen die Mitgliedstaaten die Interoperabilität der elektronischen Mautsysteme in ihren EETS-Gebieten sicher.

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Die erforderlichen Anpassungen des nationalen Rechts (Anpassungen des Mautsystemgesetzes und des Bundesfernstraßenmautgesetzes) an die zwingenden europarechtlichen Vorgaben wurden letztmalig mit dem dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 315), das am 1. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, aktualisiert. Im Gesetz sind alle den Mitgliedstaaten zugewiesenen Aufgaben geregelt und alle grundlegenden Regelungen enthalten, die von EETS-Anbietern in Deutschland zu erfüllen sind.

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Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist durch das Gesetz als zuständige Verwaltungsbehörde für den EETS in Deutschland bestimmt worden. Das BALM führt das nationale elektronische Register für den EETS (EETS-Register) gemäß den Vorgaben von Artikel 21 der Richtlinie (EU) 2019/520 und § 21 Mautsystemgesetz (MautSysG). Es trägt für die Aktualisierung des EETS-Registers Sorge.

Das Register besteht aus zwei Teilen:

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Einführung einer zentralen Erkennung
und Tarifierung für alle EETS-Anbieter

Das BALM hat die Einführung einer zentralen Erkennung und Tarifierung ("Mauterhebungsdienst") für alle EETS-Anbieter vorbereitet. Dafür wurde das bundeseigene Unternehmen Toll Collect GmbH mit der Einrichtung und dem Betrieb des Mauterhebungsdienstes beauftragt.

Die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz wurden hierzu wie folgt geändert:

  • EETS-Anbieter übermitteln die durch ihre Fahrzeuggeräte generierten Positionsdaten sowie alle für die Gebührenberechnung relevanten Fahrzeugparamater an die Schnittstellen des Mauterhebungsdienstes.
  • Auf Basis der Positionsdaten werden die gebührenpflichtigen Streckenabschnitte erkannt. Unter Einbeziehung der Fahrzeugmerkmale wird die Maut berechnet.
  • Für die Abrechnung mit ihren Kunden erhalten die EETS-Anbieter die ermittelten Mautbeträge als Mautbuchungsnachweise.

Der Mauterhebungsdienst steht seit Ende November 2021 zur Nutzung zur Verfügung und ist ab dem 1. Januar 2026 von allen EETS-Anbietern verpflichtend zu nutzen. Bei Interesse am Mauterhebungsdienst wenden Sie sich bitte an MED@balm.bund.de.

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