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Mautsystem Betreiber

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nimmt die hoheitlichen Aufgaben beim Vollzug der Lkw-Maut wahr.

Errichtung und Betrieb des Mauterhebungssystems in Deutschland sind der Toll Collect GmbH übertragen (im Weiteren: Toll Collect).

Mautsystem Betreiber

Daneben wird das Mauterhebungssystem in Deutschland vom europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) ergänzt. Der EETS ermöglicht dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät (On-Board-Unit) eines EETS-Anbieters.


Wozu dient die Lkw-Maut?

Nach den EU-rechtlichen Vorgaben soll die Erhebung der Lkw-Maut

  • eine verursachergerechtere Anlastung der Wegekosten realisieren,
  • den Lkw-Verkehr stärker an der Finanzierung der Infrastruktur beteiligen.

Dies ist der Systemwechsel von der alleinigen Finanzierung über die Steuer zu einer Nutzerfinanzierung durch eine fahrleistungsabhängige Lkw-Gebühr („Maut"). Die tatsächliche Nutzung bestimmt den Umfang der Benutzungsgebühr.

Die Mautpflicht besteht grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen

  • die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
  • deren technisch zulässige Gesamtmasse - einschließlich Anhänger - mindestens 7,5 t beträgt.

Basierend auf den Regelungen des Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 315 vom 24.11.2023) bestimmt sich die Mautpflicht ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr länger nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs (eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter F.2), sondern nach der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) des Fahrzeugs (eingetragen unter F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I).


Für Fahrzeugkombinationen besteht eine Mautpflicht nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aufweist.

Genaue Informationen zum mautpflichtigen Streckennetz finden Sie unter Mauttabelle.


Die Höhe der Maut hängt ab von

  • der zurückgelegten Strecke auf dem mautpflichtigen Streckennetz,
  • der Achs- und Gewichtsklasse des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination,
  • der Schadstoffklasse des Fahrzeugs sowie
  • der CO2-Emissionsklasse des Fahrzeugs.

Die Maut ist vor Fahrtantritt zu entrichten. Die Erhebung ist ohne Unterbrechung der Fahrt möglich, Mautstationen sind nicht erforderlich.


Der Nutzer kann

  • das automatische System mithilfe eines im Fahrzeug installierten Bordgeräts wählen oder
  • vor Fahrtantritt manuell
    - online über das Internet oder
    - per Einbuchungs-App buchen.

Eine Verpflichtung zur Nutzung des automatischen Einbuchungssystems besteht nicht.
Toll Collect, ein EETS-Anbieter oder ein Vertriebspartner stellen das Bordgerät (OBU) nach einer Benutzerregistrierung bereit.

Der Fahrer oder die Fahrerin ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft der OBU und die eingegebenen Daten (Achszahl, zulässiges Gesamtgewicht) vor jeder Fahrt zu überprüfen und ggf. anzupassen. Via Satellitennavigation erkennt das jeweilige System automatisch jede Benutzung des mautpflichtigen Streckennetztes. Die OBU sendet die fahrzeugspezifischen Merkmale an Toll Collect oder den EETS-Anbieter. Die Toll Collect, der EETS-Anbieter oder ein Vertriebspartner rechnen die Gebühren ab und bieten dabei unterschiedliche Zahlungsweisen an.

Manuelle Einbuchungen online oder per Einbuchungs-App sind ohne vorherige Registrierung möglich. Bei der manuellen Einbuchung geben die Nutzer vor Fahrtantritt alle erforderlichen Daten ein wie Fahrtbeginn, Start-, Via- und Zielort. Ebenso alle relevanten Fahrzeugdaten wie Kennzeichen, Achszahl, Schadstoffklasse, CO2-Emissionsklasse und technisch zulässige Gesamtmasse (Gewichtsklasse).

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