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Mauttabelle

Alle Tariflängen der mautpflichtigen Bundesautobahnen und Bundesstraßen sind in einer Tabelle zusammengestellt. Diese wird als Mauttabelle bezeichnet.

Die Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren.

Mauttabelle/Karte

Die Mautpflicht gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen ab einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auf Bundesautobahnen einschließlich der Tank- und Rastanlagen und Bundesstraßen. Sie beginnt mit der Auffahrt auf die Bundesfernstraße.


Ausgenommen von der Mautpflicht sind nach § 1 Absatz 3 BFStrMG folgende Strecken:

  1. die Bundesautobahn A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,
  2. die Bundesautobahn A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen,
  3. Abschnitte von Bundesfernstraßen, für deren Benutzung eine Maut nach § 2 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes vom 30. August 1994 (Bundesgesetzblatt I Seite 2243) in der jeweils geltenden Fassung erhoben wird.


Das mautpflichtige Straßennetz ist unterteilt in Knotenpunkte und Strecken.


Ein Knotenpunkt kann sein:

  • die Anschlussstelle einer Bundesautobahn einschließlich Bundesautobahnkreuz und Bundesautobahndreieck
  • eine Rastanlage mit einer straßenverkehrsrechtlich zulässigen Wendemöglichkeit
  • eine Kreuzung, Einmündung oder Zufahrt auf eine mautpflichtige oder Abfahrt von einer Bundesstraße, ausgenommen Zufahrten im Sinne des § 8a des Bundesfernstraßengesetzes
  • die Bundesgrenze


Strecken/Längenberechnung:

  • Der maßgebliche Referenzpunkt zur Längenberechnung befindet sich in der Regel am Kreuzungspunkt der mautpflichtigen Strecke mit der untergeordneten Straße.
  • Dies gilt sinngemäß gilt auch bei Autobahndreiecken und -kreuzen.
  • Zwei aufeinanderfolgende Knotenpunkte begrenzen eine Tarifstrecke.
  • Die Länge der Strecke wird als Tariflänge definiert. Sie entspricht der vermessenen Länge auf 100 Meter und wird kaufmännisch gerundet.
  • Die Tariflängen, die Namen und Koordinaten der Knotenpunkte sind in der Mauttabelle aufgelistet.

Die in der Tabelle angegebenen Tariflängen sind die Abrechnungsgrundlage für die streckenbezogenen Benutzungsgebühren. Wird ein Mautabschnitt nicht vollständig befahren, ist dieser gleichwohl mit seiner ermittelten Streckenlänge der Mauterhebung zu Grunde zu legen.


Das BALM veröffentlicht die jeweils aktuell gültige Mauttabelle. Basierend auf den Änderungen des mautpflichtigen Streckennetzes folgt eine permanente Aktualisierung. Auch die Mauttabellen vergangener Zeiträume sind in den nachfolgenden Downloads abrufbar.

Hinweise zu den Downloads:
Alle Dateien werden automatisch vom Original generiert. Sie sind Kopien des Originals, das fälschungssicher aufbewahrt wird. Bei Unstimmigkeiten gilt das Original und nicht die veröffentlichte Kopie.

Aktuell gültige Mauttabelle

Mauttabellen 2024

Mauttabellen 2023

Mauttabellen 2022

Mauttabellen 2021

Mauttabellen 2020

Mauttabellen 2019

Mauttabellen 2. Halbjahr 2018 (Alle Bundesfernstraßen)

Mauttabellen 1. Halbjahr 2018

Mauttabellen 2017

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