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Rechtsentwicklung

Im Rahmen der Rechtsentwicklung ist das BALM an der Entwicklung des nationalen, europäischen und multilateralen Rechts für den Straßengüterverkehr beteiligt.

Symbolen im Rechtsgebiet

Das BALM nimmt Stellung zu Rechtsetzungsvorhaben des BMDV sowie anderer Stellen. Es gibt auch initiativ Anstöße für notwendige Anpassungen des nationalen, europäischen und internationalen Verkehrsrechts. Parallel dazu arbeitet das BALM an der Vorbereitung und Durchführung von Bund-Länder-Fachausschüssen zu verschiedenen Rechtsgebieten und entsendet im Auftrag des BMDV Vertretungen in Arbeitsgruppen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.


Zu den aktuellen Themenschwerpunkten im Bereich der Rechtsentwicklung gehört die Umsetzung des Mobilitätspakets I:

Nachdem die Änderungsrechtsakte der Europäischen Union aus dem Mobilitätspaket I zwischenzeitlich in Kraft getreten sind, bedarf es im nächsten Schritt der Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Vorgaben.

Das Mobilitätspaket I sieht zahlreiche rechtliche Änderungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften vor.

Das BALM unterstützt hierbei das BMDV bei der Umsetzung der daraus resultierenden gesetzlichen Anpassungen im nationalen Recht.

Während die europarechtlichen Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und Nr. 1072/2009 erst zum 21. Februar 2022 unmittelbare Geltung erlangen, sind die Neuregelungen im Bereich der Sozialvorschriften zu einem großen Teil bereits seit dem 20. August 2020 in Kraft getreten.

Daher hat das BALM die wesentlichen Änderungen zu den Lenk- und Ruhezeiten aus dem Mobilitätspaket I in dem Flyer "Mobilitätspaket 2020 - Informationen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zusammengefasst. Dieser steht in den nachfolgenden Downloads in insgesamt 21 Sprachen zur Verfügung.


Download Mobilitätspaket 2020

Download Mobility Package 2020 in other languages

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