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Rechtsvorschriften Lkw-Maut

Folgende Richtlinien, Gesetze und Verordnungen bilden die rechtliche Basis für die Erhebung einer streckenbezogenen Benutzungsgebühr für Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland:

Paragraphenzeichen
  • Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999

    über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
    in der konsolidierten Fassung vom 24. März 2022

  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)

    Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen vom 12. Juli 2011

    (BGBl. I Seite 1378), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 315) geändert worden ist.

  • Lkw-Maut-Verordnung (Lkw-MautV)

    Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut vom 25. Juni 2018

    (BGBl. I Seite 1156), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 01. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 341) geändert worden ist.

  • Bundesstraßenmaut-Knotenpunkteverordnung (BStrMKnotV)

    Verordnung zur Festlegung abweichender Maut-Knotenpunkte für Bundesstraßen vom 31. Juli 2018 (Bundesanzeiger Allgemeiner Teil vom 17. August 2018 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 09. November 2022 (Bundesanzeiger Allgemeiner Teil vom 14. November 2022 V1) geändert worden ist..


Die Verlinkung erfolgt teilweise auf gültige nichtamtliche Fassungen. Amtliche Fassungen können in den jeweiligen Amtsblättern eingesehen werden.



Die Rechtsvorschriften zum EETS (European Electronic Toll System) finden Sie in einem separaten Themenbereich.

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