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Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Deutschland

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren.

Den Gesetzestext des § 30 Abs. 3 und 4 StVO können Sie hier einsehen.

Weitere Fahrverbote für Lkw:

- Ferienreisefahrverbot in Deutschland

Das Ferienreisefahrverbot ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt. Hiernach dürfen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.

- Fahrverbote im Ausland

Die Wirtschaftskammer Österreich hat einen Online-Ratgeber zum Thema Lkw-Fahrverbot entwickelt. Damit kann man für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen prüfen, ob für den Lkw ein Fahrverbot besteht.

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