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Marktbeobachtung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung des Marktgeschehens im Verkehr zu beobachten und zu begutachten. Diese Marktbeobachtung umfasst nach § 14 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG): Eisenbahnverkehr, Straßenverkehr, Binnenschiffsgüterverkehr, Luftverkehr und Logistik.

Mit der Marktbeobachtung sollen Entwicklungen auf dem Verkehrs- und Logistikmarkt frühzeitig erkannt werden. Die Ergebnisse werden dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) berichtet.

Weitere Informationen können Sie dem Flyer der Marktbeobachtung entnehmen.

Marktbeobachtung

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