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Die Geschichte des BALM

Im Wandel der Zeit

Zu Beginn der 1950er Jahre erlebte die Bundesrepublik Deutschland einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Ein Aufschwung, der sich auch beim Güterverkehr bemerkbar macht: Ein rascher Anstieg des Transportaufkommens zu Lande, zu Wasser und auf der Schiene erfordert schließlich die Schaffung bundeseinheitlicher Vorgaben und deren Einhaltung. Diese Entwicklung führt 1953 zur Bildung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr. In den folgenden Jahren passt sich die Behörde kontinuierlich an die Erfordernisse des sich stark entwickelnden Güterkraftverkehrs an. Mit dem Tarifaufhebungsgesetz vom 13. August 1993 wird die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr in eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr mit der Bezeichnung Bundesamt für Güterverkehr (BAG) umgewandelt. Nicht zuletzt durch die Aufgabenerweiterung des Bundesamtes im Zusammenhang mit der streckenbezogenen Lkw-Maut 2005 sowie die Implementierung eines Lkw-Mautsystems auf allen Bundesstraßen 2018 wird die Bedeutung des BALM bei der Sicherung der Marktordnung im Straßengüterverkehr deutlich. Das BALM hat sich aufgrund seiner aktuellen Aufgabenentwicklung von einer reinen Kontrollbehörde hin zu einem modernen Dienstleister rund um den verkehrsträgerübergreifenden Personen- und Güterverkehr entwickelt, der auch für die Umsetzung europäischer Vorgaben zuständig ist. So führt das BALM seit 2014 als zuständige Verwaltungsbehörde das nationale elektronische Register für den europäischen elektronischen Mautdienst (EETS) in Deutschland und trägt damit dazu bei, dessen Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters zu ermöglichen. Aufbauend auf einer effizienten Kontrollstrategie treibt das BALM die Digitalisierung mit modernster Technik weiter voran. Dadurch wird die Auswahl kontrollrelevanter Verkehre noch zielgerichteter erfolgen. Heute spiegeln sich im Aufgabenspektrum des BALM zusätzlich die gesellschaftlichen Zukunftstrends im Themenfeld Verkehr wider. Als Bewilligungsbehörde ist das BALM zuständig für Förderprogramme im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs, ÖPNV-Modellprojekte, zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) und des Radverkehrs. Das Bundesamt befindet sich permanent in Bewegung: heute verstehen wir uns als Dienstleister einer modernen Mobilität.

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