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Abteilung A

Ahndung

Bußgeld Owi

Die Abteilung A „Ahndung“ verantwortet die Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem GüKG sowie dem BFStrMG. Dies bedeutet, dass schwerpunktmäßig die Feststellungen der Kontrolldienste und der automatischen Brückenkontrollen bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen hierbei die einschlägigen Sachverhalte, leiten gegebenenfalls weitere Ermittlungen ein und entscheiden, ob das Verfahren eingestellt, eine Verwarnung gefertigt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Darüber hinaus gehören die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten nach dem GüKG und BFStrMG, Auswertungen rechtskräftiger Entscheidungen in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren des BALM im Hinblick auf gesetzliche Melde- und Berichtspflichten und die Wahrnehmung der Aufgaben der Verwaltungsbehörde i.S.d. § 36 Abs. 1 OWIG (fachliche Vertretung vor Gericht bei AG) zu den Aufgaben der Abteilung A.

Ferner ist die Abteilung auch zuständig für die Durchführung, Steuerung und Überwachung von Betriebskontrollen sowie die übergeordnete Steuerung und Überwachung des dezentralen Aufgabenvollzugs in den Sachbereichen A.

Zum Aufgabenspektrum der Abteilung A zählen im Wesentlichen:

  • Fachliche Einarbeitung und Fortbildung in der Ahndung von Zuwiderhandlungen und für die Durchführung von Betriebskontrollen
  • Qualitätsmanagement im Bereich der Owi-Verfahren
  • fachliche Grundsatzfragen im Zshg. mit der zur Ahndung fahrpersonalrechtlicher Verstöße eingesetzten Auswertesoftware (Tachoscan) sowie im Hinblick auf Manipulation des digitalen Fahrtenschreibers.
  • Auswertung rechtskräftiger Entscheidungen in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren des BALM im Hinblick auf gesetzliche Melde- und Berichtspflichten
  • Aufgaben als Koordinierungsstelle (Übermittlung von Bußgeldentscheidungen, Weiterleitung von Entscheidungen/Ersuchen, Auswertungen von Feststellungen über Kontrollen, Fertigung des Jahresberichts über Gefahrgutunfälle, Nationale Kontaktstelle)
  • Regelung, Steuerung und Betreuung der IT-gestützten Abläufe im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (Fachliche Verfahrensverantwortung)
  • Durchführung von Nacherhebungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem sowie Rechtsbehelfsbearbeitung
  • Erstellung von Dienstanweisungen und Arbeitshilfen für den Betriebskontrolldienst
  • Sicherung und Steuerung der Kontrollen der Mauteinhaltung auf Bundesstraßen
  • Verfahrensbetrieb / Verfahrensentwicklung referatsinterner IT-Angelegenheiten aus den Betriebskontrollen (SC-OWI; SC OWI aBK, zBK)








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