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Abteilung G

Grundsatz

Paragraphenzeichen

Die Abteilung Grundsatz befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur adäquaten Aufgabenerfüllung des BALM. Ein wesentlicher Aufgabenbestandteil ist hierbei die Rechtsentwicklung im nationalen und internationalen Straßengüterverkehr, im internationalen Personenverkehr sowie zur LKW-Maut. Hierzu zählen bspw. die Regelungen über den Zugang zum grenzüberschreitenden Verkehr, zur Kabotage und zum Marktzugang mit CEMT-Genehmigungen, Gemeinschaftslizenzen und bilateralen Genehmigungen.

Im Bereich der LKW-Maut gehören das Auftragnehmermanagement, die Betreiberüberwachung der Toll Collect GmbH auf Basis des Betreibervertrages und die Fortentwicklung des Mautsystems.

Das Justiziariat führt gerichtliche Verfahren der Eingriffsverwaltung in Fällen grundsätzlicher Bedeutung sowie Rechtsstreitigkeiten zu den europarechtlichen Grundlagen der Mauterhebung und zur Anwendung des BFStrMG sowie der hierauf beruhenden Rechtsverordnungen.

Darüber hinaus übernimmt die Abteilung G Aufgaben des „Europäischen Elektronischen Mautdienstes“, kurz EEMD (engl. EETS). Das BFStrMG hat das BALM als zuständige Verwaltungsbehörde für den EETS in Deutschland festgelegt. Dieser Mautdienst ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten. Er gewährleistet, dass die in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen und die künftig eingeführten Mautsysteme für EETS-Nutzer gemeinschaftsweit kompatibel sind.

Zum Zuständigkeitsbereich der Abteilung G gehören im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Rechtsentwicklung und Anwendung des in § 11 Absatz 2 GüKG aufgeführten Fachrechts, des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts sowie des betreffenden Verfahrensrechts
  • Erstellung von Regelungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr und grenzüberschreitenden Personenverkehr
  • Rechtsentwicklung und Regelung der Beförderungsbestimmungen im Werksverkehr und des kombinierten Verkehrs
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen im Bereich des internationalen Straßengüterverkehrs
  • Fachliche Konzeption und Weiterentwicklung des Mauterhebungssystems
  • Bearbeitung von Vertragsangelegenheiten zum Mautsystembetrieb
  • Steuerung der Maut-Systembetreiber
  • Auftragnehmermanagement: Einsatz privater Anbieter bei der Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener Aufgaben des BAG
  • Rechtsanwendung LKW-Maut sowie Bearbeitung von Entscheidungen zu Fragen der Mautpflicht
  • Durchführung von Mauterstattungen
  • Zulassung und Überwachung der EETS-Anbieter
  • Rechnungswesen: Vergütung und Einnahmeprüfung des nationalen Betreibers (Toll Collect) und der EETS-Anbieter, Haushaltsangelegenheiten
  • Führung und Weiterentwicklung des EEMD-Registers einschließlich Erarbeitung und Aktualisierung der Vorgaben für das EEMD-Gebiet und Registerführung

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