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Das Bundesamt für Güterverkehr verfügt über acht Außenstellen mit Sitz in Schwerin, Hannover, Münster, Dresden, Erfurt, Mainz, Stuttgart, München und drei Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben mit Sitz in Kiel, Bremen und Saarbrücken.


Deutschlandkarte mit eingezeichneten Dienststellen des Bundesamtes für Güterverkehr
Zentrale und Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr Quelle: BAG

  • Außenstelle Schwerin
    Länder: Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Nordteil Brandenburgs
    Landkreise/ kreisfreie Städte : Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Brandenburg, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Frankfurt/Oder, Oder-Spree


  • Außenstelle Dresden
    Länder: Sachsen, Südteil Brandenburgs
    Landkreis/kreisfreie Städte: Dahme-Spreewald, Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße






Die ordnungsrechtlichen Verfahren in den Bereichen der Außenstellen Schwerin, Hannover und Mainz sind abweichend von vorgenannten örtlichen Zuständigkeiten den Außenstellen mit Schwerpunktaufgaben mit folgender Zuständigkeit zugewiesen worden:




Darüber hinaus führen die Außenstellen Bremen, Kiel, Saarbrücken, Münster, München, Stuttgart sowie die Außenstelle Erfurt Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen Gebietsfremder insbesondere gegen die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, Güterkraftverkehrsrecht, Gefahrgut- und Abfalltransportrecht, CSC und anderen durch.

CEMT-Genehmigungen sowie bilaterale Genehmigungen für Aserbaidschan, Belarus (Weißrussland), Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldau, Russische Föderation, Tadschikistan, Ukraine, Usbekistan, Schweiz, Belgien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen und die Niederlande werden von der Genehmigungsausgabe des Bundesamtes in Berlin ausgegeben, die organisatorisch der Außenstelle Schwerin zugeordnet ist.

Die Außenstellen sind in Sachbereiche gegliedert. Daneben sind in den Außenstellen dislozierte Dienstposten der Zentrale eingerichtet. Die Sachbereiche unterstehen direkt den fachaufsichtsführenden Referaten der Zentrale. Die Leitung der Außenstelle wird in Personalunion von einem Sachbereichsleiter wahrgenommen.
Der Außenstellenleiter führt die Dienstaufsicht über alle Mitarbeiter der Außenstelle. Daneben nimmt er fachneutrale Aufgaben der Koordination und Repräsentation wahr. Er ist in seiner Funktion unmittelbar dem Behördenleiter unterstellt.

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