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Wer ist Zuwendungsberechtigt?

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Wer ist Zuwendungsberechtigt?Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.Bei Verbundunternehmen muss das beherrschende Unternehmen Antragsteller sein. Die v.g. Zuwendungsvoraussetzungen müssen in diesem Fall bei jedem im Antrag benannten Unternehmensteil des Verbundes (Durchführungsort) erfüllt sein.Weitere Informationen zum Unternehmensbegriff entnehmen Sie bitte den Schaubildern zum Unternehmensverbund.

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