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Was wird gefördert?

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Was wird gefördert?Im Rahmen des Förderprogramms "De-minimis" können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmekategorien erhalten:fahrzeugbezogene Maßnahme
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)personenbezogene Maßnahme
(z.B. Aufwendungen für Sicherheitsausstattung/ Berufskleidung des Fahr-/ Ladepersonals/ Disponenten)Maßnahme zur Effizienzsteigerung
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen)Es bestehen bezüglich der einzelnen Maßnahmen keine Einschränkungen beim Förderhöchstbetrag. Zu berücksichtigen ist lediglich der unternehmensbezogene Förderhöchstbetrag.Förderfähig sind aber nur Maßnahmen, die nicht durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine andere vergleichbare Regelung vorgeschrieben sind.

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