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Wie wird gefördert?

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Wie wird gefördert?Zunächst ist ein form- und fristgerechter vollständiger Antrag auf elektronischem Weg über das eService-Portal einzureichen. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist gestellt werden.
Aufgrund der Angaben im Erstantrag Teil A1 oder Teil A 2 wird der unternehmensbezogene, maximale Förderhöchstbetrag festgelegt. Dabei können Sie im Antrag zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen: Entweder Sie beantragen eine Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages oder Sie beantragen eine teilweise Zuwendung in einer bestimmten Höhe (80 Prozent der Nettoausgaben) und behalten sich die Beantragung weiterer Zuwendungen (bis zur Ausschöpfung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages) für spätere Folgeanträge vor.Sollten die im Erstantrag beantragten und mit Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungen aufgebraucht worden sein, so können weitere Folgeanträgen Teil B gestellt werden - vorausgesetzt, der Förderhöchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft worden. Der Antragsteller kann Maßnahmen im Rahmen des zugesagten Förderbetrages nach Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie durchführen.Wichtig:
Die Auszahlung einer Zuwendung kann erst in einem 2. Schritt durch die form- und fristgerechte Einreichung eines Antrags auf Auszahlung (Verwendungsnachweis) eingeleitet werden. Mittels dieses Verwendungsnachweises muss der Antragsteller dem Bundesamt anzeigen, welche der grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen tatsächlich fristgerecht durchgeführt und welche zuwendungsfähigen Ausgaben geleistet wurden.Neu:
Verwendungsnachweise mit denen Maßnahmen abgerechnet werden, die aufgrund eines Kaufvertrages durchgeführt werden, müssen spätestens fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides vorgelegt werden. Für Maßnahmen, die aufgrund längerfristiger Verträge (z.B. Miete/Leasing /längerfristige Beratungsverträge) durchgeführt werden, muss der Vertragsschluss ebenfalls innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides auf einem gesonderten Formblatt angezeigt werden. Der Verwendungsnachweis für diese abgeschlossenen längerfristigen Verträge muss bis spätestens 28.02.2018 vorliegen. Andernfalls stehen Ihnen die mit dem Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel nicht mehr für die Durchführung der beantragten Maßnahmen zur Verfügung.
Eine Einreichung des Verwendungsnachweises zu einem früheren Zeitpunkt, bleibt den Antragsstellern/innen unbenommen.

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