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Hinweis zur Antragstellung von beherrschenden Unternehmen mit Sitz im Ausland

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Hinweis zur Antragstellung von beherrschenden Unternehmen mit Sitz im AuslandBei einer Mehrzahl von Unternehmen, die nach Nummer 3.3 der Förderrichtlinie als „ein einziges Unternehmen“ betrachtet werden, muss gemäß Nummer 8.1.2 Satz 2 der Förderrichtlinie das beherrschende Unternehmen den Förderantrag stellen. Liegt der Sitz des beherrschenden Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist auch in diesem Fall der Antrag von dem jeweiligen beherrschenden Unternehmen zu stellen. Für die Zuwendungsgewährung ist in diesen Fällen erforderlich, dass ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges verbundenes – zuwendungsberechtigtes – Unternehmen, bei welchem Maßnahmen durchgeführt werden sollen, für die Abwicklung des Zuwendungsverfahrens benannt und bevollmächtigt wird. Zwingend vorzunehmen sind hierzu Eintragungen im Antrag A 2 unter der Ziffer 2 sowie der Ziffer 4.1.1 ff bzw. in der Anlage 2. Hinweise zum Befüllen des Antrags:
Bei verbundenen Unternehmen mit Sitz des beherrschenden Unternehmens außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist in die Antragsformulare die Firmierung des beherrschenden Unternehmens, Antragstellerin, einzutragen.Die weiteren AngabenAnschriftdie Nennung des Ansprechpartners sowiedie Bankdaten
müssen die eines in Deutschland ansässigen beherrschten Unternehmens sein, das die Voraussetzungen von Nummer 3.1.1 der Richtlinie erfüllt und von Ihnen für die Antragstellung für den Unternehmensverbund bevollmächtigt wurde.
Die weiteren Angaben zum Handelsregister und der Registernummer des beherrschenden Unternehmens, Antragstellerin, können in diesen Fällen offen gelassen werden.
Alle übrigen Angaben und Anlagen zum Antrag sind aus Sicht des beherrschenden Unternehmens als Antragstellerin auszufüllen und zu erklären.
Unter Ziffer 8 des Antrages A 2 werden weitere Angaben zum Antragsteller benötigt. Hier geben Sie bitte an, ob der Antrag vom Antragsteller bzw. einer dem Antragsteller gehörigen Person oder durch einem Bevollmächtigten in das eService-Portal eingestellt wurde. Name und Anschrift des Bevollmächtigten sind in den vorgegebenen Feldern einzutragen.Hinweis:
Die Übermittlung von Schreiben des Bundesamtes für Güterverkehr erfolgt ausschließlich in das eService-Portal und somit an die Person, welche über den Portalzugang verfügt.

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