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Wie hoch ist die Förderung?

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Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen (unternehmensbezogener Zuwendungshöchstbetrag) ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern, multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio. Euro nicht überschreiten.Inwieweit Ihr Unternehmen den KMU-Status beanspruchen kann, wird im KMU-Merkblatt dargestellt.

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