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Fahrzeugnachweis

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Mit dem Antrag auf Förderung von Ausbildungsmaßnahmen haben Antragsteller/innen mindestens ein zum Tag der Antragstellung zugelassenes mautpflichtiges schweres Nutzfahrzeug im Unternehmen nachzuweisen.
Als Halternachweis wird die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) als elektronische Kopie anerkannt.Muster: Zulassungsbescheinigung Teil I"Aus dem vorgelegten Nachweis muss Folgendes ersichtlich sein:das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugsdas zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugsdie Art des Fahrzeugsder Tag der Zulassungder/die Fahrzeughalter/inSind Fahrzeughalter/in und Antragsteller/in nicht identisch, ist dem Antrag - zusätzlich zum Halternachweis - der Nachweis des Eigentums des antragstellenden Unternehmens an dem Fahrzeug beizufügen, beispielsweise in Form einer elektronischen Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), einer aktuellen Aufstellung zum Anlagevermögen, Kaufvertragsurkunde oder vergleichbare geeignete Bestätigungen über die Eigentumsverhältnisse.

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