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Welche Unterlagen sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen?

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Hinsichtlich des Verwendungsnachweises gelten die Regelungen der ANBest-P.
Zur Prüfung des Verwendungsnachweises hat der/die Zuwendungsempfänger:in beim Bundesamt diese Unterlagen durch eine elektronische Kopie vorzulegen:die Zulassungsbescheinigungen Teil I Neufahrzeugsden Verwertungsnachweis jedes Bestandsfahrzeugs
Muster eines Verwertungsnachweises

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