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Was ist unter einer Zweckbindungsfrist zu verstehen?

Die Zweckbindungsfrist ist die Frist, innerhalb der das geförderte Fahrzeug ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland auf den Zuwendungsempfänger zugelassen bleiben muss. Die Zweckbindungsfrist beträgt vier Jahre und beginnt mit der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung des Fahrzeugs.

Wird das Fahrzeug vor Ablauf dieser Frist veräußert, nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) außer Betrieb gesetzt oder aus anderen Gründen nicht mehr vom Antragsteller im Güterkraftverkehr eingesetzt, verringert sich die Höhe der Zuwendung anteilig.

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