Navigation und Service

Wird die Zweckbindungsfrist auch bei Nutzung von Saisonkennzeichen eingehalten?

Ja. Ein förderfähiges Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist straßenverkehrsrechtlich ununterbrochen zugelassen, also auch während des jeweiligen saisonalen negativen Betriebszeitraums.

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