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Wichtige Änderungen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen im Jahr 2011


Die Russische Förderation konnte in der Sitzung der CEMT-Mitgliedstaaten vom September 2010 durchsetzen, dass nur noch eine begrenzte Anzahl von CEMT-Genehmigungen auf ihrem Staatsgebiet gültig sind.

Datum 18.11.2010

Das Bundesamt für Güterverkehr musste deshalb das deutsche CEMT-Kontingent entsprechend aufteilen. Im Jahr 2011 gibt es daher CEMT-Genehmigungen, die mit einem roten Sperrstempel für Russland („RUS“-Sperre) versehen sind. Diese Genehmigungen dürfen in Russland nicht zur Be- oder Entladung eingesetzt werden.

Fahrten im Transit auf dem russischen Streckenabschnitt können aber z. B. mit bilateralen Genehmigungen durchgeführt werden.

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