Navigation und Service

Urteil zur Mautpflicht bei neuen Sattelzugmaschinen:
Das Bundesamt für Güterverkehr legt Berufung ein

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren entschieden, dass eine fabrikneue, nicht zugelassene und solo fahrende Sattelzugmaschine nicht unter die Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz fällt.

Datum 20.05.2015

Das Bundesamt hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist somit nicht rechtskräftig; folglich gilt die bisherige Rechtslage unverändert weiter.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung "Das Bundesamt für Güterverkehr legt Berufung ein"

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz