Ziel des Förderprogramms ist die Reduzierung der negativen Wirkungen des Straßengüterverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen auf Umwelt und Klima. Hierzu erhalten Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zur Förderung der Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit energieeffizienten und/oder CO2-armen Antriebstechnologien.
Das Bundesamt für Güterverkehr ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Die Richtlinie wird Anfang Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Antragsbeginn wird rechtzeitig auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr bekannt gegeben. Zum derzeitigen Stand wird von einem voraussichtlichen Antragsbeginn zu Mitte Juli 2018 ausgegangen.
Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick zum Förderprogramm:
Was wird gefördert?
Wer ist zuwendungsberechtigt?
Wie wird gefördert?
Wie hoch ist die Förderung?
Wann und wie können Anträge gestellt werden?
Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen werden in Kürze auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr und im eService-Portal veröffentlicht.
Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO2 armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs
Informationsblatt zum Förderprogramm EEN