Navigation und Service

Unentgeltliche Abgabe von BAG--Fahrzeugen an Katastrophenschutzorganisationen

Aufgrund eines Haushaltsvermerks werden entbehrliche Fahrzeuge des Bundesamtes für Güterverkehr an Katastrophenschutzorganisationen und an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk abgegeben.

Datum 25.01.2021

Dabei handelt es sich um entbehrliche Kontrollfahrzeuge/Bürofahrzeuge des Typs VW Crafter.

Als bundesweit anerkannte Organisationen kommen dafür ausschließlich in Frage:

• Der Arbeiter-Samariter-Bund
• Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
• Das Deutsche Rote Kreuz
• Die Johanniter-Unfall-Hilfe
• Der Malteser-Hilfsdienst und
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

I. Interessenbekundungsverfahren

Das Bundesamt für Güterverkehr unterrichtet die anerkannten Dachorganisationen schriftlich über die abzugebenden Fahrzeuge sowie die Frist des Interessenbekundungsverfahrens. Die Dachorganisationen klären intern den Bedarf an den Fahrzeugen und melden diesen schriftlich an das Bundesamt für Güterverkehr, Außenstelle Hannover, Goseriede 6, 30159 Hannover bis zum 08.02.2021 zurück. Eine Interessenbekundung kann nur unter Angabe eines Fahrzeugtyps erfolgen.

II. Durchführung des Losverfahrens

Die zu vergebenden Fahrzeuge werden per Losverfahren auf die Antragsteller verteilt. Die Antragsteller werden schriftlich über die zugeteilten Fahrzeuge unterrichtet sowie über den Besichtigungs- und Abholstandort, der sich im Umland von Hannover befindet. Die Fahrzeuge können daraufhin nach Terminvereinbarung besichtigt werden und sind dabei nicht mehr zugelassen, wurden jedoch maximal vor sechs Monaten einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO unterzogen. Vor bzw. bei der Besichtigung wird eine Kopie des HU-Untersuchungsberichtes sowie ggf. eine Auflistung der Beseitigung der im HU-Untersuchungsbericht genannten Mängel dem jeweiligen Antragsteller zur Verfügung gestellt. Das Bundesamt übernimmt keinerlei Gewährleistung für etwaige Mängel sowie keine Haftung, insbesondere für Art und Güte, Zustand und das Nichtvorhandensein offener oder verdeckter Sachmängel. Ebenso wird keine Haftung für Schäden übernommen, die dem Empfänger im Zusammenhang mit der Überlassung entstehen.

Nach Zustimmung des Antragstellers erfolgt die Erstellung eines Überlassungsvertrages zum Zweck des Katastrophenschutzes und der Abholvollmacht für den Antragsteller.

III. Übergabe der Fahrzeuge

Die Fahrzeuge werden nach Terminvereinbarung abgeholt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für das Abholen / gegebenenfalls den Transport des Fahrzeuges vom Standort im Großraum Hannover sowie die Anmelde-, Umrüstungs- und Unterhaltungskosten von der erwerbenden Organisation zu leisten sind. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass die Fahrzeuge eine nicht unerhebliche Kilometerlaufleistung erreicht haben.

Die Übergabe erfolgt ausschließlich gegen Vorlage der Abholvollmacht sowie des Personalausweises der von der Dachorganisation beauftragten Person.

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz