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Änderung der Lkw-Mautsätze rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020 - Online-Portal zur Mauterstattung freigeschaltet -

Auf Antrag erstattet das BALM die für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 zu viel entrichtete Lkw-Maut.

Datum 01.01.2023

Die Bearbeitung der Erstattungsanträge dauert an. Der Versand der Erstattungsbescheide und die Auszahlung der zu erstattenden Mautbeträge erfolgen seit April 2022. Die Anträge werden chronologisch nach ihrem Eingang beim BALM bearbeitet. Sobald Sie einen schriftlichen Antrag über das Online-Portal oder per Post gestellt haben, verjährt der Anspruch nicht mehr.

Angesichts der sehr hohen Anzahl von Anträgen wird es noch eine erhebliche Zeit dauern, bis alle Anträge bearbeitet sind. Bitte stellen Sie keine Anfragen zum Eingang und Sachstand einzelner Anträge.
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das Online-Portal, das Sie hier aufrufen können. Beachten Sie für die Antragstellung bitte auch die nachfolgenden Hinweise.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einer Entscheidung vom 28.10.2020 über Einzelheiten der Wegekostenkalkulation entschieden. Das Urteil erging zur Richtlinie 1999/62/EG (Eurovignetten-/Wegekostenrichtlinie) in der vom 10.06.2006 bis 14.10.2011 geltenden Fassung.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sämtliche Wegekostengutachten seit 2002 ordnungsgemäß bei der EU-Kommission notifiziert. Hierbei wurde die nun vom EuGH abgelehnte Anlastung von Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet.

Die erzielten Mauteinnahmen wurden stets für das mautpflichtige Streckennetz verwendet und sind so allen Nutzern zu Gute gekommen.

Um den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen für die aktuelle Kalkulationsperiode Rechnung zu tragen, ist zwischenzeitlich eine Neukalkulation und Aktualisierung der Wegekostenrechnung ab dem Tag der Entscheidung des EuGH erfolgt.

Das Gesetz, mit dem die Mautsätze auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasst werden, ist am 01.10.2021 in Kraft getreten und betrifft rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 (siehe unten zu I.).

Vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2022 galten neue auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasste Mautsätze (siehe unten zu II.).

I.) Der Mautteilsatz der Infrastrukturkosten sinkt rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils am 28.10.2020 bis zum 30.09.2021, wie es in der Tabelle zu lesen ist.

Aus den in der letzten Spalte dargestellten Erstattungsbeträgen multipliziert mit den nachgewiesenen mautpflichtigen Kilometern im Erstattungszeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 kann die Höhe des Anspruchs auf Erstattung von Lkw-Maut errechnet werden. Im Einzelfall kann es rundungsbedingt zu Abweichungen kommen.


Was ist zu tun?

Stellen Sie Ihren Antrag auf Erstattung der zu viel entrichteten Maut sobald Ihnen sämtliche Mautaufstellungen/Abrechnungsinformationen vorliegen, die den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021 umfassen. So können alle Fahrten berücksichtigt werden.

Dazu sollten Sie die monatlichen Mautaufstellungen der Toll Collect GmbH oder des EEMD-Anbieters für diesen Zeitraum aufbewahren (§ 4 Abs. 2 Satz 3 Bundesfernstraßenmautgesetz).

Den Anspruch für den Gesamtzeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.09.2021 können Sie bis Ende 2023 geltend machen; vorher droht keine Verjährung (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz i.V.m. § 21 Abs. 2 Bundesgebührengesetz).
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte das Online-Portal, das Sie hier aufrufen können.

Dies dient einer einfacheren Bearbeitung.

Beachten Sie dazu bitte folgende Hinweise:

  • Nach einmaliger Registrierung im Portal finden Sie Hinweise zum Ausfüllen des Erstattungsformulars und zu den notwendigen Anlagen.

  • Das Erstattungsformular enthält technische Steuerzeichen und muss unmittelbar im Portal ausgefüllt und auf Ihrem PC gespeichert werden, damit Sie es erfolgreich hochladen können. Das Hochladen einer eingescannten Fassung des Antragsformulars ist nicht möglich. Es erscheint eine Fehlermeldung.

  • Bitte nutzen Sie zudem aktuelle Fassungen von Browser und Acrobat Reader.

  • Aufgrund einer hohen Auslastung kann es bei der Antragstellung vorübergehend zu Unterbrechungen kommen. Bitte weichen Sie in diesem Fall auf eine andere Tageszeit aus.

  • Bitte übersenden Sie keine E-Mails mit eingescannten Formularen und Anlagen. Diese Übermittlungsart reicht für eine ordnungsgemäße Antragstellung im Verwaltungsverfahren nicht aus. Es führt nur zu Verzögerungen, da Sie die Antragstellung formgerecht nachholen müssen.

Die Bearbeitung der Erstattungsanträge dauert an. Sie erfolgt chronologisch in der Reihenfolge des Eingangs.

Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nur, wenn Sie Ihren Antrag über das Online-Portal gestellt haben (automatisiert per E-Mail).
Ansonsten informiert Sie das BALM unmittelbar über seine Entscheidung. Der Versand der Erstattungsbescheide und die Auszahlung der zu erstattenden Mautbeträge erfolgen seit April 2022. Sobald Sie einen schriftlichen Antrag über das Online-Portal oder per Post gestellt haben, verjährt der Anspruch nicht mehr.

Angesichts der sehr hohen Anzahl von Anträgen wird es noch eine erhebliche Zeit dauern, bis alle Anträge bearbeitet sind.

Bitte stellen Sie keine Anfragen zum Eingang und Sachstand einzelner Anträge.


II.) Vom 01.10.2021 bis 31.12.2022 galten folgende Mautsätze:

An dieser Stelle finden Sie die Übersicht der Mautsätze vom 01.10.2021 bis 31.12.2022.

Die aktuellen seit dem 01.01.2023 geltenden Mautsätze können Sie hier abrufen.

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