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Änderungen beim Marktzugang zum Vereinigten Königreich für Kraftverkehrsunternehmer aus der EU ab dem 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 kann der grenzüberschreitende Güterverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Nicht-EU-Staaten nicht mehr unter Einsatz der Gemeinschaftslizenz durchgeführt werden. Für diese Beförderungen benötigen Unternehmer aus der EU ab dem vorbenannten Datum eine CEMT-Genehmigung.

Datum 05.05.2022

Diese Regelung wurde eingeführt, weil in dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (im Folgenden mit „Abkommen“ bezeichnet) keine besonderen Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und Nicht-EU-Staaten für Unternehmer aus der EU vorgesehen waren.

Ebenfalls nicht in dem Abkommen geregelt ist der grenzüberschreitende Güterverkehr zwischen der EU und Drittländern für Güterkraftverkehrsunternehmer aus dem Vereinigten Königreich, weshalb das Ministerium für Verkehr des Vereinigten Königreiches Unternehmern aus dem Vereinigten Königreich rät, für diese Beförderungen CEMT-Genehmigungen zu verwenden.

Für Nordirland bereits ab dem 1. Januar 2022 und für das gesamte Vereinigte Königreich ab dem 1. Mai 2022 geltende Regelungen zur Kabotage:

Die Anzahl der erlaubten Kaboatgebeförderungen für Unternehmer aus der EU wurde von 3 auf 2 innerhalb von 7 Tagen nach der Einfahrt des beladenen Fahrzeugs reduziert. Zugleich werden auch die Genehmigungen für einen Kabotagetransport innerhalb von 3 Tagen nach der Einfahrt des unbeladenen Fahrzeugs sowie die Zugangsrechte für Teile eines Transports im Rahmen des kombinierten Verkehrs innerhalb des Vereinigten Königreiches aufgehoben.

„Für weitere Fragen wird auf die Ausführungen auf der Homepage des Bundesamtes unter der Rubrik: „Service“ -> „FragenAntwortenFAQ“-> „Fragen und Antworten zum Güterkraftverkehr“ -> „Was ist Kabotage und wer ist dazu befugt?“ verwiesen.

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