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Antragsstart des Förderprogramms für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen („AAS“) 2021

Die Antragsunterlagen „AAS“ der Förderperiode 2021 stehen ab sofort auf der Portalseite für die elektronische Antragstellung (eService-Portal) zur Verfügung.

Datum 07.01.2021

Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 21. Januar 2021, ab 9.00 Uhr gestellt werden.

Anträge auf Förderung können bis zum 15. Oktober eines Jahres gestellt werden.

Die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt; spätestens jedoch am 31. Dezember 2024.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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