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Hinweis über die Bindung der nach derzeitigem Stand zur Verfügung stehenden Fördermittel im Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“

Das Förderprogramm „Abbiegeassistenzsysteme“ ist hinsichtlich der Teilnahme auch in diesem Jahr ein großer Erfolg. Die für das Förderprogramm nach derzeitigem Stand im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Mittel sind durch die bisher eingegangenen Förderanträge gebunden. Die Antragstellenden werden gebeten, ihre Anträge weiterhin zeitnah beim Bundesamt einzureichen.

Datum 08.04.2022

Die Zuwendungsbescheide werden, sobald die haushalterischen Voraussetzungen vorliegen, zu einem späteren Zeitpunkt erlassen und versandt.

Logo Abbiegeassistent
Quelle: BMDV

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