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Kumulierbarkeit von COVID-19-Beihilfen des Bundes zur Rettung von Ausbildungsstellen mit Zuschüssen aus dem Förderprogramm „Ausbildung“

Mit einem Eckpunktepapier zur Rettung von Ausbildungsstellen haben sich die Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Wirtschaft und Energie sowie für Arbeit und Soziales dahingehend positioniert, dass die COVID-19-Krise nicht zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und der Fachkräftesicherung werden darf.

Datum 13.08.2020

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 31. Juli 2020 die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3098.html).

Nach Nr. 2.8 der Förderrichtlinie werden Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie nicht für Ausbildungsverhältnisse gewährt, für die der Ausbildungsbetrieb eine Förderung auf anderen rechtlichen Grundlagen oder nach anderen Programmen des Bundes oder der Länder mit gleicher Zielrichtung oder gleichem Inhalt erhält.

Dies hat zur Folge, dass die Kumulierung mit staatlichen Zuwendungen auf der Grundlage der Förderrichtlinie „Ausbildung“ ausgeschlossen ist. Eine Ausbildungsmaßnahme darf in einem Ausbildungsbetrieb entweder über das BAG-Förderprogramm „Ausbildung“ oder über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ bezuschusst werden.

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