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Antragsstart De-minimis Förderperiode 2022

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2022 beginnt für das Förderprogramm „De-minimis“ am 7. Januar 2022 und endet am 30. September 2022.

Datum 11.01.2022

Die Antragsunterlagen „De-minimis“ der Förderperiode 2022 stehen im eService-Portal zur Verfügung.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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