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Antragsstart Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2022

Die Antragsfrist für das Förderprogramm "De-minimis" Förderperiode 2022 beginnt am 07. Januar 2022

Datum 22.11.2021

Die Veröffentlichung weiterer Informationen und Hinweise zur Förderperiode 2022 erfolgt zeitnah.

Die Anlage 1 „Fahrzeugaufstellung“ für die Auflistung der Fahrzeuge durch die Straßenverkehrsbehörden steht im eService-Portal bereits jetzt zur Verfügung.

Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn am 07.01.2022 zur Verfügung gestellt, voraussichtlich in der 50. KW. 2021.

Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel für die Zuwendungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.

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