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„2-Monatsfrist“ im Förderprogramm ENF (1.0/2.0/3.0)

„2-Monatsfrist“:
Für alle Zuwendungsverfahren nach dem Förderprogramm ENF gilt, dass die 2-Monatsfrist für die Verschrottung des/der Bestandsfahrzeugs/e sowie für den Erwerb von intelligenter Trailer-Technologie als Sollfrist gewertet wird. Die Nachweise können deshalb noch bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt werden (Muss-Frist). In begründeten Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung bis 30. September 2022 möglich.

Datum 17.09.2021

Für den erweiterten Fristrahmen bis zum 30. Juni 2022 bedarf es keines Antrags auf Änderung durch die Antragstellenden und auch keines Änderungsbescheides des Bundesamtes.

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