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Fristen zur Vorlage des Verwendungsnachweises im Förderprogramm ENF

Hinsichtlich der Fristen zur Vorlage des Verwendungsnachweises gibt das Bundesamt für Güterverkehr Folgendes bekannt:

Datum 07.02.2022

Vor dem Hintergrund vermehrter Meldungen von Antragstellenden, dass ihnen aufgrund von herstellerseitig mitgeteilten Lieferengpässen bzw. Lieferverzögerungen der Nachweis über die Zulassung des förderfähigen Neufahrzeugs samt Verschrottung des Bestandsfahrzeugs oder der Erwerb der intelligenter Trailer-Technologien (ITT) innerhalb der im Förderprogramm vorgegebenen Fristen (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 30.09.2022) unter Umständen nicht möglich sein wird, erfolgt derzeit die Prüfung, ob und in welchem Umfang die Fristen angepasst werden können.

Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie hier auf der Webseite und im eService-Portal darüber informieren.

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