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Individuelle Fristverlängerung in begründeten Ausnahmefällen im Förderprogramm "ENF"

Datum 14.02.2022

In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Materiallieferengpässe) kann im Förderprogramm „ENF“ eine individuelle Fristverlängerung auf den 30. September 2022 beantragt werden; der Ausnahmefall ist durch eine Herstellerbescheinigung nachzuweisen.

Über die Möglichkeit von individuellen Fristverlängerungen im Förderprogramm „ENF“ wird u.a. an den jeweiligen einschlägigen Stellen in den FAQ (z.B. Nr. 2.1 und 2.5 der FAQ ENF) und unter Informationen zum Verfahren (u.a. Was bedeutet Verschrottung? ; Wann liegt der Erwerb eines Neufahrzeuges vor?) informiert.

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