Es wird ausschließlich Tank- und Ladeinfrastruktur gefördert, die zum Laden oder Tanken der beantragten Nutzfahrzeuge notwendig ist. Werden zum Beispiel mehr als ein Ladepunkt/eine Zapfstelle pro Fahrzeug und/oder werden die Komponenten im Mehrpersonenverhältnis beantragt (d.h. Antragstellende und/oder Nutzende sind nicht identisch), ergibt sich ein erhöhter Begründungsaufwand zu Lasten der Infrastrukturantragstellenden, da in solchen Fällen die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur für die Bewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist.
Aus diesem Grund sind die Infrastrukturantragstellenden insbesondere in diesen Fällen aufgefordert, ein Nutzungskonzept - möglichst bei Antragstellung - einzureichen, in dem die Konnexität von Fahrzeugen und Infrastruktur näher dargestellt wird. Die Bewilligungsbehörde wird die Inhalte des Nutzungskonzepts bei der Antragsprüfung berücksichtigen. Das Vorliegen der Konnexität wird im Mehrpersonenverhältnis anhand einer Gesamtschau mehrerer Indikatoren bewertet. Eine empfohlene Formatvorlage mit Ausfüllhinweisen für das Nutzungskonzept zum Themenkomplex der Konnexität wird von der Bewilligungsbehörde zeitnah im eSerivce-Portal bereitgestellt.
Hinweis: Voraussetzung für die Förderung von Tank- und Ladeinfrastruktur ist, dass mindestens ein Nutzfahrzeug angeschafft wurde bzw. wird. Änderungen, die die Konnexität betreffen, können Einfluss auf die Bewilligung und den Fortbestand des Bescheids haben. Diese sind der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.