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Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen („SteP“) – Bedarfsanfragen können eingereicht werden

Datum 29.06.2021

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert das Bundesamt für Güterverkehr (nachfolgend Bundesamt) private Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Parksituation für Lkw im Interesse der Verkehrssicherheit. Dazu sollen Anreize für die Bereitstellung von 4.000 zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in Autobahnnähe durch private Investoren geschaffen werden. Mit der Förderung werden Unternehmen in die Lage versetzt, mehr oder erstmalig Lkw-Fahrer/Lkw-Fahrerinnen als Parkplatzkunden/-kundinnen zu gewinnen.

Die Förderung richtet sich an in- und ausländische juristische Personen des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, die zusätzliche Lkw-Stellplätze realisieren. Ausländische juristische Personen können gefördert werden, wenn sie einen Sitz/eine Niederlassung in Deutschland haben.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung privater Investoren zur Schaffung von zusätzlichen Lkw-Stellplätzen in der Nähe von Autobahnanschlussstellen vom 10. Juni 2021 (Richtlinie „Lkw-Stellplätze“).

Detaillierte Informationen zum Verfahren stehen auf dieser Internetseite zur Verfügung. Die erforderlichen Formulare werden zeitnah im eService-Portal zur Verfügung gestellt werden.

Die Einreichung der Bedarfsanfragen ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt über das eService-Portal ab dem 01.07.2021 um 09:00 Uhr möglich. Sollten Sie noch nicht über ein Konto zum eService-Portal verfügen, so steht Ihnen eine Kurzanleitung zur Umsetzung der Anmeldeschritte zur Verfügung.

Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form beim Bundesamt über das eService-Portal ab dem 14.07.2021 um 09:00 Uhr und bis zum 15. März 2024 möglich (Ausschlussfrist). Das eService-Portal wird vorzeitig geschlossen, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim Bundesamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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