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Amtsgericht bestätigt BAG-Vorgehen - Verfallbescheid gegen Auftraggeber illegaler Beförderungen

Bei einer Betriebskontrolle hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellt, dass eine GmbH einen anderen Unternehmer ohne die erforderlichen Berechtigungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz mit Beförderungen beauftragt hatte. Gegen die GmbH hatte das BAG einen Verfallbescheid erlassen.

Laufende Nr. 3
Datum 26.01.2005

Bei einer Betriebskontrolle hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) festgestellt, dass eine GmbH einen anderen Unternehmer ohne die erforderlichen Berechtigungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz mit Beförderungen beauftragt hatte. Gegen die GmbH hatte das BAG einen Verfallbescheid erlassen.

Das Amtsgericht Köln hat sich nun der Rechtsauffassung des Bundesamtes angeschlossen. Der Einspruch der GmbH gegen den Verfallbescheid des BAG wurde zurückgewiesen und der Verfall eines Geldbetrages nach § 29 a OWiG über 1.490 € angeordnet (Urteil vom 04.10.2004 - Az.: 803 OWi-Ordnungswidrigkeit 4672/03 - noch nicht rechtskräftig).

Das Gericht bestätigte die Auffassung der Behörde, wonach in vergleichbaren Fällen der Auftraggeber von Beförderungen, das aus dem unrechtmäßigen Rechtsverhältnis Erlangte herausgeben müsse. Da die Beförderungsleistungen als solche nicht mehr vorhanden seien, sei ein dieser Leistung entsprechender Geldbetrag angemessen. Der Verfallbetrag entspricht in voller Höhe dem mit dem Unternehmer vereinbarten Beförderungsentgelt. Bereits entrichtetes Beförderungsentgelt könne nicht betragsmindernd berücksichtigt werden, weil durch die Anordnung des Verfalls ausschließlich der rechtswidrige Zustand, der durch die illegalen Beförderungen geschaffen worden sei, beseitigt werden solle. Folglich müsse die Auftraggeberin im Ergebnis für die Beförderungen das Doppelte des mit dem Unternehmer vereinbarten Entgelts aufwenden.

Das Amtsgericht Köln hat in einer anderen - rechtskräftigen - Entscheidung gegen einen weiteren Auftraggeber einen Verfallbescheid über 12.000 € bestätigt.

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