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Zuwendungsverfahren
- Start der Förderperiode 2013 für „De-minimis“ und „Ausbildung“ und „Weiterbildung“

Für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für die Förderperiode 2013 ab dem 01. Oktober 2012 Anträge gestellt werden. Antragsschluss für die Förderprogramme „De-minimis“ und „Weiterbildung“ ist der 28. Februar 2013.

Laufende Nr. 14/12
Datum 25.09.2012

Auf Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer können Anträge in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 30. September 2013 gestellt werden.
Anträge können an das Bundesamt für Güterverkehr unter Verwendung des elektronischen Antragsportals übermittelt werden (es können 1.000 Nutzer zeitgleich auf das Portal zugreifen). Auch ist die Übermittlung durch Post oder Botendienste sowie per Fax zulässig. Unzulässig sind dagegen Anträge, die per E-Mail gestellt werden.
Maßgebend ist das Datum des Eingangs eines vollständigen Antrags beim Bundesamt für Güterverkehr.

Auch in der neuen Förderperiode gilt das „Windhundverfahren“, d.h. die Anträge werden in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs bewilligt, solange Haushaltsmittel verfügbar sind. Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen Ihnen zum Abruf bereit. Unvollständige Anträge sowie Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Um eine größere Anzahl von Antragstellern positiv bescheiden zu können als in der Förderperiode 2012, wurden die Förderbeträge in den Förderbereichen für den einzelnen Antragsteller abgesenkt. So können im Bereich De-minimis je förderfähigem Fahrzeug 1.500 Euro und bis zu 25.500 Euro je Antragsteller zugesagt werden (bisher 2.000 Euro je förderfähigem Fahrzeug und bis zu 33.000 Euro je Antragsteller). Im Bereich Weiterbildung sind erstmals Förderhöchstbeträge mit 600 Euro je förderfähigem Fahrzeug vorgesehen. Für die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer werden pauschal je Ausbildungsverhältnis 50.000 Euro anerkannt. Dieser Pauschalbetrag enthält alle förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe beträgt bei Klein- und Mittelunternehmen 50% (25.000 Euro) und bei den anderen Antragstellern 43% (21.500 Euro) der zuwendungsfähigen Kosten.

Für eventuelle Fragen zu den Förderprogrammen nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: info.foerderprogramme@bag.bund.de.


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Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Horst Roitsch

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefax 0221/5776-1625

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