Navigation und Service

Erneut Freiheitsstrafen aufgrund Subventionsbetrugs verhängt

Das Amtsgericht Rosenheim hat zwei geschäftsführende Gesellschafter zweier Güterkraftverkehrsunternehmen zu je 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide Gesellschafter erhielten zudem – neben der Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Fördergelder in Höhe von rund 90.000 EUR - eine gesonderte Geldstrafe in Höhe von jeweils 14.000 Euro. Beide Gesellschafter gelten damit als vorbestraft.

Laufende Nr. 2018/10/25
Datum 25.10.2018

Im Rahmen der Mautharmonisierung wollten beide Gesellschafter zu Unrecht Fördergelder erhalten. In den Jahren 2009 bis 2011 stellten sie Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechneten Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden.

Da ein Vorstandsvorsitzender und ein Innendienstleiter eines Weiterbildungsträgers die Ausstellung von Scheinrechnungen und Teilnehmerlisten, die dem BAG vorgelegt wurden, anordneten bzw. ausstellten, wurden sie wegen Mittäterschaft zum Betrug zu Geldstrafen in Höhe von 4.800 EUR bzw. 1.800 EUR verurteilt.

In einem weiteren abgeschlossenen Strafverfahren verurteilte ebenfalls das Amtsgericht Rosenheim die Kommanditistin eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung.

Auch sie stellte in den Jahren 2010 bis 2012 Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechnete Weiterbildungsmaßnahmen ab, die tatsächlich nicht stattfanden und mit Scheinrechnungen und gefälschten Teilnehmerlisten belegt werden sollten. Neben der Freiheitsstrafe auf Bewährung musste die Antragstellerin die zu Unrecht beantragten Fördermittel in Höhe von knapp 50.000 EUR zurückzahlen.


B A G press
Adler des Bundeswappen Deutschlands
Bundesamt
für Güterverkehr

Verantwortlich:
Horst Roitsch

Werderstraße 34
50672 Köln


Telefon 0221/5776-1620
Telefax 0221/5776-1625

Cookies verbessern die Benutzerfreundlichkeit unserer Website. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Wir setzen ausschließlich technisch notwendige Cookies, insbesondere keinerlei Tracking-Cookies. Detaillierte Informationen über die von uns verwendeten Cookies und zum Datenschutz erhalten Sie über folgenden Link: Datenschutz