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Amtsgericht verurteilt Subventionsbetrügerin

BAG ergänzt vertiefte Prüfungen durch Vor-Ort-Kontrollen

Das Amtsgericht Vechta hat die Geschäftsführerin eines Güterkraftverkehrsunternehmens zu einer Zahlung von 250 Tagessätzen zu je 130 Euro (32.500 Euro) verurteilt. Damit gilt sie als vorbestraft.

Laufende Nr. 2018/8/14
Datum 14.08.2018

Um im Rahmen der Mautharmonisierung Fördergelder in Höhe von fast 330.000 EUR zu erhalten, stellte die Geschäftsführerin in den Jahren 2010 und 2011 Förderanträge zum Förderprogramm „Weiterbildung“ und rechnete Weiterbildungen ab, die tatsächlich nicht stattfanden.

Im Rahmen der vertieften Prüfung fiel dem Bundesamt für Güterverkehr auf, dass Rechnungen nur zum Schein erstellt und vorgelegt wurden.

Ergänzend zu den vertieften Prüfungen führt auch das BAG Vor-Ort Kontrollen beim Zuwendungsempfänger durch. Die Kontrollen vor Ort beziehen sich auf die Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der von den Antragstellern beantragten und geförderten Maßnahmen. Die örtlichen Erhebungen geben dem Prüfer/der Prüferin einen persönlichen Eindruck über die tatsächliche Abwicklung des Projekts (wie tatsächliche Anschaffung der geförderten Gegenstände, Durchführung der Schulungen) und liefern umfassende Erkenntnisse über den zweckentsprechenden Einsatz der Fördermittel.

Neben der Prüfung der Originalbelege oder gleichwertigen Buchungsbelegen stellen sich die Vor-Ort-Prüfungen auch als wichtiges Instrument dar, um offene Fragen der Antragsteller zu klären. Somit wird durch die unmittelbare Rückmeldung der Zuwendungsempfänger auch die Qualitätssicherung des Zuwendungsverfahrens unterstützt.


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